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COVID19 – Diskussionsfaden rund um die Pandemie
#61
Und die anderen beiden? Zwinkern
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#62
(16.09.2021, 20:54)Boomer schrieb: Und die anderen beiden? Zwinkern

wir sind in Schweden bei den Frölunda Indians Zwinkern
aber Dauerkarten zählen ja eh mit.

aber im Ernst laut HP der Indians sind es 2304.
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seit 1985 am Turm zu Hause... Eishockey

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#63
Wenn ich es richtig verstanden habe, fallen ab 22.9. die Masken im Eisstadion und das Stadion darf ausverkauft sein.
ECH: drei große Buchstaben-eine große Liebe.

Am Pferdeturm seit 1972 dabei, damals noch ohne Dach

Scorpions? Eine Hardrock-Band aus Hannover.
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#64
So wie es aussieht müssen wir wohl schon am Freitag gegen Herne die Maske über das komplette Spiel aufbehalten. Interessant ist auch ob oder wie es mit der Abstandsregelung im Stadion weiter geht. Obwohl man auch dazu sagen muss dass es für Veranstaltung gilt die innen statt finden. Da sind wir wieder bei der ewigen Frage ob der Pferdeturm jetzt „geschlossen“ oder „draußen“ ist. Ich denke mal die Indians werden demnächst offiziell sich dazu äußern.
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#65
Das ist zu befürchten..
ich fürchte auch, dass Stehplätze womöglich eingestampft werden um Abstände zu garantieren… *seufz*
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#66
Zitat:§ 10
Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen 
mit mehr als 1 000 bis zu 5 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern

(1) Eine (...) Veranstaltung mit mehr als 1 000 bis zu 5 000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmer:innen sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen ist nur zulässig, wenn dies auf Antrag der Veranstalterin oder des Veranstalters zuvor von den zuständigen Behörden unter den Anforderungen der Absätze 2 bis 6 zugelassen wird; bei der Entscheidung ist ein strenger Maßstab anzulegen.

(2) Die Zulassung im Sinne des Absatzes 1 kann erteilt werden, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter ein Hygienekonzept nach § 11 Abs. 2 vorlegt. (...)

(3) Beträgt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, (...) gilt die Warnstufe 1 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, so hat jede Person, die an einer (...) Veranstaltung im Sinne des Absatzes 1 in geschlossenen Räumen teilnehmen will oder dort Dienste leistet, bei Betreten entweder einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV vorzulegen; § 8 Abs. 9 Satz 3 gilt entsprechend. Gilt mindestens die Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, so hat jede Person neben der Vorlage eines Impfnachweises oder eines Genesenennachweises zusätzlich einen Nachweis über eine negative Testung gemäß § 7 vorzulegen. (...) Im Rahmen des Satzes 2 haben die teilnehmenden, die besuchenden und die dienstleistenden Peronen abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 4 eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen; abweichend von § 4 Abs. 4 ist die Atemschutzmaske auch dann zu tragen, soweit und solange ein Sitzplatz eingenommen ist. Im Übrigen sind im Fall mindestens der Warnstufe 2 die Kontaktdaten jeder Teilnehmerin und jedes Teilnehmers nach § 6 Abs. 1 durch den Verkauf personalisierter Tickets zu erheben und zu dokumentieren (...).

(4) Beträgt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, (...) gilt die Warnstufe 1 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, so hat jede Person, die an einer (...) Veranstaltung im Sinne des Absatzes 1 unter freiem Himmel teilnehmen will oder dort Dienste leistet, bei Betreten einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gemäß § 7 vorzulegen; für das dienstleistende Personal gilt bei mehrtägigen Sitzungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen § 8 Abs. 7 entsprechend. Gilt mindestens die Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, so hat jede Person entweder einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAus-nahmV vorzulegen; § 8 Abs. 9 Satz 3 gilt entsprechend. § 8 Abs. 4 Sätze 2 und 3 ist jeweils entsprechend anzuwenden. Im Übrigen sind im Fall mindestens der Warnstufe 2 die Kontaktdaten jeder Teilnehmerin und jedes Teilnehmers nach § 6 Abs. 1 durch den Verkauf personalisierter Tickets zu erheben und zu dokumentieren (...).

(...)

(6) Personen und Gruppen, die an einer (...) Veranstaltung nach Absatz 1 unter freiem Himmel mit sitzendem Publikum und festen Sitzplätzen teilnehmen, haben zu jeder ihnen unbekannten Person einen Abstand von 1 Meter mit einer Besetzung von je einem freien Sitz rechts und links und reihenweise versetzten freien Plätzen (Schachbrettbelegung) einzuhalten. Der Abstand nach Satz 1 braucht nicht eingehalten zu werden, wenn jede teilnehmende Person, auch abweichend von § 4 Abs. 4, auch bei der Einnahme eines Sitzplatzes eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach der Art der (...)  Veranstaltung eine verbale Interaktion und Kommunikation nicht zu erwarten ist.


Da ich bei den Indians nicht von "Großveranstaltungen" ausgehe, dürfte das der "interessante Absatz" sein... überlegen
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#67
Auf Meldungen auf der HP müssen wir wohl noch warten......


also aktuell fahren die Indians am morgigen Freitag zum Nordderby nach Hamburg !

so kann man es am heutigen Dienstagabend um 20 Uhr auf der HP nachlesen Angst

https://hannover-indians.de/
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#68
(23.11.2021, 20:05)Maroste 88 schrieb: Auf Meldungen auf der HP müssen wir wohl noch warten......


also aktuell fahren die Indians am morgigen Freitag zum Nordderby nach Hamburg !

so kann man es am heutigen Dienstagabend um 20 Uhr auf der HP nachlesen Angst

https://hannover-indians.de/

Naja, da kann man sich aber auch anstellen...
Über dem "morgigen Freitag"-Artikel steht für mich jedenfalls erkenntlich der 19.11.
Da drüber ist im grauen Band klar das Spiel gegen Herne am 26.11. angegeben.
Meine Güte... Wenn es was wasserdchtes zu verkünden gibt, dann wird man das umgehend tun.

[Bild: giphy.webp?cid=82a1493b6lvkne9ykwp775ape....webp&ct=g]
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#69
Nicht aufregen........ Zwinkern 

das macht die Seite auch nicht aktueller.


Ab Anfang Dezember dann eh wieder Sprade TV für alle. Popcorn
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#70
Da beim ev und bei der Laufschule schon 2G galt/gilt, kann man davon ausgehen, dass das Stadion doch eher als geschlossen angesehen wird. Da ja drei Seiten nun nahezu geschlossen sind, irgendwie auch verständlich..
überlegen Satzzeichen sind keine Rudeltiere überlegen
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