(08.12.2016, 15:42)Bertl schrieb: (08.12.2016, 15:31)bm_tie schrieb: (08.12.2016, 15:27)Bertl schrieb: Eine Freistellung bedeutet nur, dass er nicht mehr zur Arbeit kommen braucht. Der Lohn muß trotzdem weitergezahlt werden.
trotzdem eine aufforderung, sich von der gehaltsliste zu entfernen
Kann man auch so verstehen, falls es keine reine disziplinarische Maßnahme ist.
Disziplinarischen Maßnahmen sollte eine vorherige schriftliche Abmahnung und/oder eine mündliche Ermahnung unter Zeugen vorausgehen.
Wenn man als Betroffener abgew.....t genug ist, kann man sich auch die Teilnahme am Training, falls man dort auch ausgeschlossen sein sollte, rechtlich erzwingen.
A ...weiß man nicht, wie das dort gelaufen ist. Und B... sind die betroffenen Jungs meistens, was solche Dinge betrifft, noch zu grün hinter den Ohren.
Die Taktik in solchen Fällen kann nur lauten: Selbstherrlichen Gockeln (jeder weiß, wen ich meine) ihr wichtigstes Gut nehmen, das sie haben: Zeit, Geld und Reputation in der Szene und der Öffentlichkeit. Wobei das Letztere solche Narzißten am meisten trifft.
Wird wohl wieder darauf hinauslaufen, dass der Betroffene mit einer unterirdischen Zahlung plus irgendwelchen ausgelutschten Ausrüstungsgegenständen abgefunden wird. Und das alles unter dem Deckmantel "einvernehmlich".
Ansonsten den Vertrag eben aussitzen.